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Verwaltungsgemeinschaft Rain
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  Montag 08.00 - 12.00 Uhr
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  Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
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  Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
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 ILE Laber - Förderaufruf Regionalbudget 2023

 

 

 > Pressebericht 

bis 28. Februar 2023 bis zu 10.000 Euro für ein regionales Kleinprojekt beantragen  

  • Neubau eines Bushäuschens, Errichtung eines Kinderspielplatzes, Neubau einer Zuschauertribüne, Restaurierung von Feldkreuzen - mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen, im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde! "Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. 

 

  • Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung  

- der Ziele gleichwertiger Lebensverhälnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen

- der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,

- der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,

- der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,

- der demografischen Entwicklung sowie 

- der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

 

>> Antrag auf Förderanfrage für ein Kleinprojekt << 

 

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben.

Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. 

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2023 vorgelegt werden kann. 

Zuwendungs- und Antragsberechtigte: 

a) juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, 

b) Natürliche Personen und Personengesellschaften

 

 

Termine: 

  • Abgabe der Förderanfragen spätestens am 28. Februar 2023
  • Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses: 1. Oktober 2023

Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten: 

Verantwortliche Stelle der ILE Laber 

Stadt Geiselhöring, Erster Bürgermeister Herbert Lichtinger, Stadtplatz 4, 94333 Geiselhöring

ILE Laber- Umsetzungsbegleiter Stefan Klebensberger, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

ILE Laber - Zusammen mehr erreichen 

 

ILE-Laber Sitzung bringt viele neue Projekte - Kulturabend für das Labertal im November

Geiselhöring. Gemeinsam tätig werden für eine lebenswerte Region - das ist der Grundgedanke der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) Laber, 

der die Gemeinden Aholfing, Atting, Geiselhöring, Laberweinting, Mallersdorf-Pfaffenberg, Perkam und Rain seit 2014 angehören. 

Es wurde festgelegt, welche Aktionen und Maßnahmen sie planen. 

 

Gemeinsame Veranstaltungen

gemeinsamen Kulturabend, der jedes Jahr in einer anderen Gemeinde der ILE Laber stattfinden wird. 

Den Anfang wird Perkam in seiner neuen Turnhalle machen. Termin ist am Samstag, den 04. November. 

Der Kulturabend besteht aus sieben verschiedenen Darbietungen, jede Gemeinde ist einmal vertreten. 

z.B.: eine Band, ein Kabarettist, eine Tanzgruppe, eine Lesung, ein Zauberer.....

 

Wer in den Gemeinden Aholfing, Atting, Geiselhöring, Laberweinting, Mallersdorf-Pfaffenberg, Perkam oder Rain wohnt 

und sich am Kulturabend beteiligen möchte, kann sich gern direkt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit Umsetzungsbegleiter

Stefan Klebensberger in Verbindung setzen.